Die Kantonspolizei Basel-Stadt ist verantwortlich für den Erlass der Polizeivorschriften an der Basler Fasnacht. Aus Sicherheitsgründen bittet das Fasnachts-Comité die Aktiven sowie die Besucherinnen und Besucher, diese Bestimmungen einzuhalten.
Das Fasnachts-Comité gibt alljährlich eine aktualisierte Verkehrsordnung heraus. Diese regelt nebst Sicherheitsfragen auch die organisatorischen Abläufe - vor, an und nach der Fasnacht.
Die Verkehrskommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Gruppierungen, welche am Cortège teilnehmen, und aus drei Mitgliedern des Fasnachts-Comités zusammen. Ihre Hauptaufgabe ist die Planung der Orte und Zeiten, an denen die Formationen am Cortège-Montag und -Mittwoch abmarschieren. Zudem wirkt sie jeweils an der Präsidentenkonferenz mit.
Cortège
Hier findest du wichtige Informationen zum Cortège, unabhängig davon, ob du ein alter Hase bist oder deine persönliche Première feierst.
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